Artenschutz Schweiz |
Hinweis: Der Verein Artenschutz Schweiz wurde am 19.Sep. 2007 gegründet. Die vorliegende Website befindet sich im Aufbau und wird fortlaufend weiter ausgebaut. Kommentare und Hinweise aller Art sind jederzeit herzlich willkommen! |
Hauptseite bedroht - Tiere (1) - Tiere (2) - Tiere (3) - Blütenpflanzen (1) - Blütenpflanzen (2) - Moose - Flechten - Pilze Warum Artenschutz Rechtliche Basis Lebensraum - Moore - Auen - Laichgewässer - Trockenwiesen - Vogelreservate - Wälder - Jagdbanngebiete - Ramsar-Gebiete - Zoos - Botan.Gärten - Parks - BLN-Gebiete - Landschafts- zerstückelung Akteure/Links über uns Presse Kontakt Mitglieder Spenden |
Auen
Auen (von althochdeutsch 'ouwa'=Land am/im Wasser) sind gekennzeichnet von einer starken Wechselwirkung zwischen Wasser und Land. Auen sind ständig in Bewegung. Regelmässige, zum Teil heftige Überflutungsperioden gehören ebenso zum Bild der Auen wie längere Trockenphasen. Ein Grossteil der Schweizer Auen ist aufgrund von Gewässerkorrekturen und Trockenlegungen verschwunden, entsprechend stark ist die Pflanzenvielfalt der Auen gefährdet. Rund die Hälfte aller Schweizer Pflanzenarten findet man in Auengebieten. Die "Bändigung" der Auen in der Schweiz begann im grossen Stil zu Beginn des 19.Jahrhunderts, als systematisch Bäche und Flüsse korrigiert, das heisst begradigt und eingedämmt, die Abflussgeschwindigkeit durch den Bau von Kanalsystemen ausgeglichen und Schwemmlandschaften trockengelegt wurden (Regulierung der Linth 1811, Juragewässerkorrektionen 1886-1973, u.v.a.). Die Gründe für diese Eingriffe in die Natur waren vielfältig. Nebst dem Ärgernis der regelmässigen Überschwemmungen spielte das Gesundheitsrisiko eine Rolle, da in den Schwemmgebieten auch immer wieder Malariafälle auftraten. Zudem entstand bei stetig wachsender Wohnbevölkerung auch ein zunehmender Bedarf an Boden für Siedlungen und für die landwirtschaftliche Nutzung. Schliesslich bedingte im Zuge der Industrialisierung und Elektrifizierung auch der Bau von Wasserkraftwerken ab Ende des 19.Jahrhunderts immer mehr Gewässerkorrekturen. Als direkte Folge all dieser Eingriffe sind mittlerweile rund 90 Prozent der Auen in der Schweiz verschwunden.
Bedrohte Tier- und Pflanzenarten in den Auengebieten Angesichts des extremen Schwunds der Schweizer Auen ist es nicht verwunderlich, dass gerade in dieser Landschaftsform besonders viele Tierarten bereits ausgestorben sind oder auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten stehen. Dabei werden Auengebiete von rund 80 Prozent der Schweizer Tierarten als Lebensraum genutzt, darunter befinden sich etwa 250 Tierarten, die ausschliesslich oder fast ausschliesslich in Auengebieten vorkommen. Vgl. dazu die Liste jener bedrohten Tierarten (ohne Fledermäuse, Fische, Krebse, Muscheln), die ausschliesslich oder fast ausschliesslich in Auengebieten vorkommen. Der Biber und der Fischotter stehen genau so auf dieser Liste wie der Purpurreiher, der Weissstorch oder der Springfrosch: Sie alle sind auf intakte Auengebiete angewiesen, um zu überleben. Pflanzen: (Text folgt)
Auenschutz Im Rahmen der Auenverordnung von 1992 wurden bis heute 283 Auenobjekte mit einer Gesamtfläche von 226 Quadratkilometern inventarisiert und unter Schutz gestellt. Das entspricht 0,55 Prozent der gesamten Landesfläche. Aufgenommen wurden Fluss- und Seeauen von mindestens 2 ha Grösse, sowie Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen von mindestens 0,25 ha.
Nach Gewässertyp aufgeteilt sind dies:
Quelle: BAFU, Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung, Stand 2003
Seeauen finden sich nur noch entlang der Juraseen Neuenburger-, Bieler- und Murtensee.
Auengebiete von nationaler Bedeutung Kartenreproduktion mit freundlicher Genehmigung des BAFU Bitte aufs Bild klicken für vergrösserte Ansicht
Hier finden Sie eine vollständige Liste der 283 Auengebiete im pdf-Format, geordnet nach Kantonen und Gewässern, und mit Flächen-Angaben der einzelnen Schutzgebiete.
Schutz-Status Oberstes Schutzziel ist die Erhaltung und Förderung der einheimischen Tier- und Pflanzenarten und, soweit möglich, die Wiederherstellung der natürlichen Gewässerlandschaft. Auf angrenzenden Pufferzonen, die landwirtschaftlich genutzt werden, darf nur in reduziertem Masse Dünger eingesetzt werden. Die Verantwortung für den Schutz und Unterhalt der Auen liegt bei den jeweiligen Kantonen.
|
Beispiele von Auen in der Schweiz (bitte den Links folgen):