Artenschutz Schweiz

Hinweis: Der Verein Artenschutz Schweiz wurde am 19.Sep. 2007 gegründet. Die vorliegende Website befindet sich im Aufbau und wird fortlaufend weiter ausgebaut. Kommentare und Hinweise aller Art sind jederzeit herzlich willkommen!

 

 

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Lebensräume - Biotope

 

Um zu leben, braucht jedes Lebewesen einen Raum. Dieser Raum wird als Lebensraum oder Biotop (von griechisch bios=Leben, topos=Ort) bezeichnet.

Gewisse Lebewesen brauchen etwas mehr Raum, andere wiederum eher wenig Raum. Der Mensch zum Beispiel braucht aufgrund seiner explosiven Vermehrung sehr viel Raum zum Leben - Raum, der nun zu einem grossen Teil anderen Lebewesen zum Überleben fehlt.

Damit alle Lebewesen - Tiere, Pflanzen, Menschen - überleben können, muss der zur Verfügung stehende Raum einigermassen gerecht untereinander und miteinander geteilt werden. In der Schweiz sind das flächenmässig rund 41'000 Quadratkilometer Lebensraum, die es zwischen Menschen, Tieren und Pflanzen zu verteilen gibt. Verbauter, zubetonierter Boden gilt grundsätzlich nicht mehr als Biotop.

 

 


Artenschutz   =   Biotopenschutz


Das heisst: Unsere einheimischen Arten schützen wir
am wirkungsvollsten dadurch, dass wir ihren Lebensraum
schützen
, auf den sie zum Überleben angewiesen sind.
 

 

 

In der Schweiz sind bestimmte Biotope grundsätzlich seit 1966 geschützt, als das Natur- und Heimatschutzgesetz NHG erstmals erlassen wurde (siehe ../recht.htm). Nach der Annahme der Rothenthurm-Initiative 1987 (siehe ../moore.htm) erfolgte eine systematische Erfassung der noch verbliebenen, als besonders schützenswert eingestuften Biotope, verbunden mit einer Formulierung der Schutzziele auf wissenschaftlicher Basis. Das NHG wurde entsprechend ergänzt und verstärkt mit der Bestimmung: "Der Bundesrat bezeichnet nach Anhören der Kantone die Biotope von nationaler Bedeutung. Er bestimmt die Lage dieser Biotope und legt die Schutzziele fest." Ein wirkungsvoller Artenschutz war damit zwar noch nicht geschaffen, aber immerhin war ein erster Schritt erfolgt, dem Verlust von Lebensraum für die einheimischen Tiere und Pflanzen entgegenzuwirken.

Um die bedrohten Arten aber wirklich zu schützen, werden in Zukunft zusätzliche, grossflächige Biotope geschaffen und diese mit den bestehenden Schutzzonen vernetzt werden müssen. In diese Richtung weist das Projekt REN, das Réseau écologique national, das seit 2004 ein potentielles Netz von schützenswertem Lebensraum kartographiert. Vgl. dazu auch das Standortpapier Welche Schutzgebiete braucht die Schweiz des Vereins Pro Natura (herausgegeben 2006).

 

 

 

Landschaftstypen und Schutzgebiete in der Schweiz

 

 

1. Moore und Moorlandschaften

Moorbiotope entstehen über wenig wasserdurchlässigem Untergrund. Sie zeichnen sich durch grosse ständige Feuchtigkeit aus, was zu einem unvollständigen Abbau der pflanzlichen Reste und zu Torfbildung führt.

Es wird unterschieden zwischen Hochmooren, Übergangsmooren und Flachmooren. Dabei liegt der Unterschied nicht etwa in der Höhenlage, sondern hat mit der Dicke des torfhaltigen Untergrunds zu tun: Hochmoore entstanden vor Tausenden von Jahren und weisen meterhohe Torfschichten auf, ihre Feuchtigkeit stammt ausschliesslich aus (nährstoffarmem) Regenwasser. Flachmoore ("Sümpfe") sind jüngeren Datums, ihre Feuchtigkeit stammt zu einem wesentlichen Teil aus (nährstoffreicherem) Grundwasser.

Moorlandschaften sind Landschaftsgebiete, die mehrheitlich, aber nicht ausschliesslich, aus einzelnen Elementen von Moorbiotopen bestehen.

(Weitere Infos zu den Mooren in der Schweiz)

 

 

2. Auen

Auen sind Überflutungsbereiche entlang von Flüssen, Seen und alpinen Gletschern. Rund die Hälfte aller Schweizer Pflanzenarten findet man in Auengebieten. Ein Grossteil der Schweizer Auen ist aufgrund von Gewässerkorrekturen und Trockenlegungen verschwunden, entsprechend stark ist die Pflanzenvielfalt der Auen gefährdet.

(Weitere Infos zu den Auen in der Schweiz)

 

 

3. Amphibienlaichgebiete

Zusammen mit den Reptilien gehören die Amphibien zu den am meisten gefährdeten Tierarten in der Schweiz. 74 % der einheimischen Amphibien stehen auf den Roten Listen. Dabei sind es nicht nur die natürlichen Lebensräume der Amphibien, deren fortgesetzte Zerstörung das Überleben der Amphibien gefährden, sondern insbesondere auch die Zerstörung oder Beeinträchtigung ihrer Laichgewässer.

(Weitere Infos zu den Amphibienlaichgebieten in der Schweiz)

 

 

4. Trockenwiesen

Bei den Trockenwiesen handelt es sich um Grünland, das landwirtschaftlich "extensiv" genutzt wird (das heisst mit keinem oder nur sehr geringem Düngereinsatz, und mit maximal 1-2 Nutzungen pro Jahr, mit einem ersten Gras-Schnitt frühestens Mitte Juni). Als direkte Folge der extensiven Nutzung weisen Trockenwiesen eine besonders reiche Artenvielfalt auf. Sie sind die "Blumenwiesen" der Schweiz.

(Weitere Infos zu den Trockenwiesen in der Schweiz)

 

 

5. Vogelreservate

In Erweiterung der Ramsar-Konvention zum Schutz von international bedeutenden Feuchtgebieten (siehe weiter unten), sind in der Schweiz bis heute insgesamt 36 Gewässer und Wasserlandschaften zum Schutz von Wasservögeln ausgeschieden worden. Ihre Gesamtfläche beträgt rund 22'200 ha. In den Reservaten ist jegliche Jagd verboten, ebenfalls das Starten und Landen von Flugzeugen, das Fahren von Modellbooten und Kitesurfing. Hunden müssen an der Leine geführt werden.

(Weitere Infos zu den Vogelreservaten in der Schweiz)

 

 

6. Waldreservate

Wald bedeckt etwa 12'000 Quadratkilometer Boden, das entspricht rund 30 Prozent der Gesamtfläche der Schweiz (zu Cäsars Zeiten waren es noch etwa 75 Prozent). Etwa ein Drittel des Waldes gehört Privatpersonen und Korporationen, zwei Drittel gehören der Öffentlichkeit (Gemeinden und Kantonen).

Nur knapp über 1 Prozent der schweizerischen Waldfläche wird als unberührter Naturwald geschützt.

(Weitere Infos zu den Waldreservaten in der Schweiz)

 

 

7. Jagdbanngebiete

In der Schweiz existieren 41 Jagdbanngebiete, in denen die Jagd stark eingeschränkt ist.

(Weitere Infos zu den Jagdbanngebieten in der Schweiz)

 

 

8. RAMSAR-Gebiete

Als Ramsar-Gebiete werden solche Schutzgebiete bezeichnet, welche der sog. Ramsar-Konvention von 1971 unterstellt wurden. Dabei handelt es sich um Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung.

Feuchtgebiete sind Lebensräume wie Moore, Auen, Bruchwälder, Feuchtwiesen, die grosse Mengen von Wasser zu speichern vermögen. Fast die Hälfte aller Tier- und Pflanzenarten leben in solchen Feuchtgebieten, gleichzeitig dienen sie weltweit als Rastplätze für Wasservögel.

In der Schweiz sind rund 90% der ursprünglichen Feuchtgebiete durch Entwässerung und Urbarmachung zerstört worden.

(Weitere Infos zu den RAMSAR-Gebieten in der Schweiz)

 

 

9. Zoos

In der Schweiz gibt es zwei grosse kantonale Zoos (jene von Zürich und Basel) sowie mehrere grössere und kleinere Tierparks.

(weitere Infos zu den Zoos)

 

 

10. Botanische Gärten

In der Schweiz gibt es 11 grosse Botanische Gärten, mehrere Alpengärten sowie eine Anzahl von speziellen Themengärten.

(weitere Infos zu den Botanischen Gärten)

 

 

11. Parks

Gemäss Bundesratsverordnung vom 7.November 2007 wird die Schaffung neuer Parks "von nationaler Bedeutung" ausdrücklich gefördert. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Park-Typen unterschieden: Nationalparks, Regionale Naturparks, Naturerlebnisparks.

Nicht berücksichtigt in diesen Park-Kategorien werden Kleinparks von lokaler Bedeutung.

(Weitere Infos zu den Parks von nationaler Bedeutung)

 

 

12. BLN-Gebiete

BLN-Gebiete sind Landschaften von besonderer Schönheit. Sie sind im "Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung" enthalten und umfasst Objekte wie den Schweizerischen Nationalpark, den Rhonegletscher, den Rheinfall, das Matterhorn, und das Bergsturzgebiet von Goldau.

(Weitere Infos zu den BLN-Gebieten)

 


 

 

Landschaftszerstückelung

Gemäss Auswertungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) wird in der Schweiz pro Sekunde rund ein Quadratmeter Boden zugebaut. So wird fortwährend Lebensraum zerstört, der den bereits bedrohten Tier- und Pflanzenarten nun zusätzlich fehlt. Darüber hinaus verursacht jede neue Überbauung eine Zerstückelung der Landschaft, was sich nochmals negativ auf die Überlebenschancen der einheimischen Arten auswirkt.

(Weitere Infos zum Thema Landschaftszerstückelung)