Artenschutz Schweiz

Hinweis: Der Verein Artenschutz Schweiz wurde am 19.Sep. 2007 gegründet. Die vorliegende Website befindet sich im Aufbau und wird fortlaufend weiter ausgebaut. Kommentare und Hinweise aller Art sind jederzeit herzlich willkommen!

 

 

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Rechtliche Basis für den Artenschutz

 

Der Artenschutz in der Schweiz basiert u.a. auf folgenden Gesetzen, Verordnungen und internationalen Konventionen:

 

1. Nationale Gesetze/Verordnungen

 

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1.Juli 1966 (pdf-Datei/522 KB)

Dieses Gesetz hat u.a. den Zweck, "die einheimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre biologische Vielfalt und ihren natürlichen Lebensraum zu schützen." Im 3. Abschnitt wird unter Artikel 18 zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt u.a. festgehalten: "Dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten ist durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken."

 

Wasser- und Zugvogelverordnung vom 21.Januar 1991 (pdf-Datei/486KB)

In der Verordnung werden die Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler und internationaler Bedeutung aufgelistet und die Schutzziele klar formuliert

 

Hochmoorverordnung vom 21.Januar 1991 (pdf-Datei/523KB)

In der Verordnung werden alle Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung aufgelistet und die Schutzziele klar formuliert.

 

Flachmoorverordnung vom 7.September 1994 (pdf-Datei/548KB)

In der Verordnung werden alle Flachmoore von nationaler Bedeutung aufgelistet und die Schutzziele klar formuliert.

 

Moorlandschaftsverordnung vom 1.Mai 1996 (pdf-Datei/485KB)

In der Verordnung werden alle Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung aufgelistet und die Schutzziele klar formuliert.

 

Auenverordnung vom 28.Oktober 1992 (pdf-Datei/506KB)

In der Verordnung werden alle Auengebiete von nationaler Bedeutung aufgelistet und die Schutzziele klar formuliert.

 

Amphibienlaichgebiete-Verordnung vom 15.Juni 2001 (pdf-Datei/544KB)

In der Verordnung werden die Laichgebiete als "ortsfeste Objekte" und "Wanderobjekte" inklusive Wanderkorridore aufgelistet und die Schutzziele klar formuliert.

 

Artenschutzverordnung vom 18.April 2007 (ASchV)

Die Verordnung regelt die Ein- und Ausfuhr von Tieren, Pflanzen sowie tierischen und pflanzlichen Produkten in der Schweiz. Die ergänzende Artenschutz-Kontrollverordnung vom 16.Mai 2007 regelt, welche Tiere, Pflanzen und daraus hergestellten Erzeugnisse kontrolliert werden.

 

 


 

2. Verbandsbeschwerderecht

 

Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz und Artikel 55 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz bilden die Basis für das Beschwerderecht im Bereich Naturschutz. Es dient als Rechtsmittel, um bei der Planung, dem Bau oder bei Änderung von Anlagen die korrekte Einhaltung von Natur- und Umweltschutzgesetzen überprüfen zu lassen. Es kann geltend gemacht werden
 

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Bei Verfügungen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung einer Bundesaufgabe erlassen werden: Biotopschutz, Gewässerschutz, Walderhaltung, Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzone, sowie wenn der Bund selbst als Bauherr auftritt;

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Wenn ein Projekt die Umwelt besonders stark beeinträchtigen könnte und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

 

Das Verbandsbeschwerderecht wird solchen Organisationen 1)  zuerkannt, welche sich gesamtschweizerisch seit mindestens zehn Jahren dem Naturschutz, dem Heimatschutz oder verwandten Themen widmen. Pro Jahr reichen die beschwerdeberechtigten Organisationen in der Schweiz ca. 200-250 Beschwerden und Einsprachen ein, die in 70-75% der Fälle zu positiven Veränderung zu Gunsten der Natur führen.

 

Die FDP lancierte 2008 eine Volksinitiative mit dem Ziel, das Verbandsbeschwerderecht faktisch abzuschaffen. Als Slogan für die Initiative stand der Spruch:  "Schluss mit der Verhinderungspolitik – mehr Wachstum für die Schweiz."

Die Freisinnig-Demokratische Partei FDP steht in der Schweiz für Wirtschaftswachstum um jeden Preis. Sie wird hauptsächlich von der Wirtschaft, vom Gewerbeverband und Economiesuisse (Verband der Schweizer Unternehmen) unterstützt, ideologisch steht sie der weit rechtslastigen SVP nahe - die ihrerseits in den vergangenen Jahren wiederholt versucht hatte, das Verbandsbeschwerderecht abzuschaffen oder stark einzuschränken.

Im März 2008 sprachen sich bereits National- und Ständerat gegen die FDP-Initiative aus. Bei der gesamtschweizerischen Volksabstimmung vom 30.November 2008 wurde sie sodann auch von allen Kantonen und von rund 66% des Stimmvolkes klar verworfen.

 

Links:

Koordinationsstelle der beschwerdeberechtigten Organisationen

Merkblatt SVS zum Verbandsbeschwerderecht

 


 

 

3. Internationale Abkommen

 

 

Ramsar Konvention vom 2.Februar 1971 (Vertragstext)

Erstes weltweites Naturschutzabkommen, abgeschlossen in der iranischen Stadt Ramsar. Völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zum Schutz von Feuchtgebieten als Lebensraum für Wasservögel und als Rastplatz für Zugvögel.

In der Schweiz wurden zwischen 1976 und 2005 insgesamt 11 Feuchtgebiete mit einer Gesamtfläche von 8'676 ha als Ramsar-Schutzgebiete von internationaler Bedeutung der Konvention unterstellt.

(Weitere Infos zur Ramsar-Konvention)

 

 

Berner Konvention vom 19.September 1979 (pdf-Datei/211KB)

Die amtliche Bezeichnung der Konvention lautet "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume". Unterschrieben und in Kraft gesetzt wurde sie von 42 europäischen Ländern inkl. EU, Türkei und Aserbaidschan sowie von den vier afrikanischen Ländern Tunesien, Marokko, Senegal und Burkino Faso.

Ziel der Konvention ist es, wildlebende Pflanzen und Tiere sowie ihre natürlichen Lebensräume zu erhalten. Eine besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den gefährdeten und den empfindlichen Arten. Im Anhang zur Konvention werden alle geschützten Tier- und Pflanzenarten namentlich aufgelistet.

Die Umsetzung der Berner Konvention erfolgt in der EU durch die FFH-Richtlinie (Flora- und Fauna-Habitat Richtlinie) vom 21.Mai 1992 und die Vogelschutz-Richtlinie vom 2.April 1979, in der Schweiz durch verschiedene Bundes-Verordnungen zu Natur- und Landschaftsschutz (siehe oben).

Länderübergreifend besteht das Ziel, grössere zusammenhängende Schutzgebiete zu errichten (in der EU als "Natura 2000" bezeichnet).

 

 

Rio-Konvention über die Biodiversität vom 5.Juni 1992, am sog. "Erdgipfel" (pdf-Datei/2600KB, auf englisch)

Das Übereinkommen (ratifiziert von 190 Staaten) ist das erste völkerrechtlich verbindliche internationale Abkommen, das den Schutz der Biodiversität global und umfassend behandelt. Die Konvention zielt im wesentlichen auf den Schutz der biologischen Vielfalt der Ökosysteme, der Arten bzw. Populationen und deren genetische Differenzierung und ihrer Ressourcen ab.

Der Konvention nicht beigetreten sind der Vatikan, die USA, Irak und Somalia.

 

 

Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, 2002, Johannesburg/Südafrika

Es wird das gemeinsame globale Ziel definiert, den Rückgang der Biodiversität (Artenvielfalt) bis zum Jahr 2010 deutlich zu reduzieren (Artikel 44 des "POI Plan of Implementation").

 

 

Ministerkonferenz "Umwelt für Europa", 2003, Kiew

Es wird eine Deklaration verabschiedet mit der Zielsetzung, den Verlust der Biodiversität bis zum Jahr 2010 zu stoppen (Artikel 56 der Kiew Erklärung) . (Im Oktober 2007 fand in Belgrad die sechste Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" statt, die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von BAFU-Direktor Bruno Oberle. Eine 10-seitige Minister-Erklärung wiederholte den dringenden Handlungsbedarf beim Biotopenschutz, wies aber gleichzeitig auf die grossen Schwierigkeiten bei der Verfolgung der ehrgeizigen Ziele der Kiew-Erklärung hin.)

 

 

CITES, 1973, Washington

Die "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (auch bekannt unter dem Namen "Washingtoner Artenschutzübereinkommen") regelt den Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen sowie den aus ihnen produzierten Erzeugnissen. Der Vollzug des Abkommens , erfolgt in der Schweiz durch das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Das CITES Sekretariat befindet sind Genf, geleitet wird es vom UNEP, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen.

 

 

 


 

 

 

4. Countdown 2010

 

Aus all diesen nationalen und internationalen Gesetzen, Verordnungen, Zielsetzungen und Deklarationen resultierte die Initiative Countdown 2010.

Lanciert wurde Countdown 2010 im Mai 2004 in Malahide/Irland, im Anschluss an eine EU Konferenz zur Biodiversität, anlässlich eines von der Irischen Präsidentschaft organisierten Treffens von Interessensvertretern.

Das Ziel der Initiative ist es, dafür zu sorgen, dass bis 2010 alle Regierungen und Mitglieder der Zivilgesellschaft die notwendigen Schritte unternommen haben, um den Verlust an Biodiversität zu stoppen. Getragen wird die Initiative von 641 Partnerorganisationen (Stand Juni 08) aus Europa und dem Rest der Welt.

Das Sekretariat befindet sich am Hauptsitz der IUCN The World Conservation Union in Brüssel. Leiter des Sekretariats ist Sebastian Winkler, Umwelt-Ökonom und früherer Mitarbeiter für das UN-Umweltprogamm in Genf.

 

Artenschutz Schweiz hat am 11.Nov.2007 die Erklärung Countdown 2010 unterzeichnet und ist damit offizieller Partner von Countdown 2010 geworden. Mit seiner Unterschrift hat sich Artenschutz Schweiz verpflichtet, grösstmögliche Anstrengungen zum Erhalt der Artenvielfalt zu unternehmen und mit gezielten Aktionen beizutragen, den Verlust an Biodiversität zu stoppen.

 

Am 22.Mai 2008 2) hat Zürich als erste Schweizer Stadt die Erklärung Countdown 2010 ebenfalls unterzeichnet (gleichentags hat auch die Stadt Berlin, zusammen mit 17 Stadt-Bezirken und Organisationen, die Erklärung unterzeichnet).


Vgl. dazu
     -  Medienmitteilung der Stadt Zürich
     - die von Stadtrat Martin Waser unterzeichnete Erklärung
     - den Anhang zur Erklärung, mit einer Auflistung der Ziele, die sich die Stadt Zürich zur Förderung der Biodiversität selber setzt.

 

 

Links:

Homepage Countdown 2010

Aktionsplan Countdown 2010

Europäischen Kommission für Umwelt

Beitritt des Landes NRW

 

Vergleiche in diesem Zusammenhang auch den österreichischen Artenschutz-Pakt, welcher am 21.Juni 2007 in Salzburg unterschrieben wurde.

 


 

Am 22. April 2010 gibt der Bund in einer Pressemitteilung bekannt:

Immer weniger Biodiversität
Im Rahmen eines grossen Forschungsprojekts haben über 80 Wissenschaftlerinnen und Fachexperten gezeigt: Die Biodiversität in der Schweiz ist nach wie vor bedroht. Das Ziel, bis 2010 den Verlust zu stoppen, wurde klar nicht erreicht.

Und es wird auf das soeben erschienene Buch "Der Wandel der Biodiversität in der Schweiz seit 1990" (Haupt Verlag) verwiesen, wo festgehalten wird:

Insgesamt konnte der Verlust an Biodiversität nicht gestoppt werden; die Talsohle ist nicht erreicht. Eine echte Trendwende ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen (Gesetze, Instrumente und Massnahmen) nicht möglich.

Die Verantwortung für dieses erdrückende Resultat übernimmt niemand. Der Rapport schliesst mit dem Fazit:

Es ist nicht Aufgabe der Wissenschaft, verbindliche Zielvorgaben für die Biodiversität vorzugeben." Statt dessen hofft man auf einen neuen Aufbruch: "Die nationale Biodiversitätsstrategie, die jetzt erarbeitet und 2011 dem Parlament vorgelegt werden soll, muss diesen Aufbruch initiieren".

 


 

 

 

Anmerkungen:

 

 

1)   Zur Zeit besitzen folgende 31 Organisationen das Verbandsbeschwerderecht (vgl. dazu die Verordnung 814.076 Stand 1.Aug.2008):

 

 

 

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Alpen-Initiative

Aqua Viva, Nationale Aktionsgemeinschaft zum Schutze der Flüsse und Seen

Archäologie Schweiz (früher: Schweizerische Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte SGUF)

Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz

Dachverband Schweizerischer Jagdverbände (CHJV), Jagd Schweiz

Equiterre, Partnerin für nachhaltige Entwicklung

Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte (GSK)

Greenpeace Schweiz

Helvetia Nostra
Mountain Wildernis

Naturfreunde Schweiz (NFS)

Schweizerische Organisation zur Pflege ländlicher Bau- und Wohnkultur

Pro Natura

Rheinaubund, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Natur u. Heimat

Schweizer Alpen-Club (SAC)

Schweizer Heimatschutz (SHS)

Schweizer Vogelschutz (SVS), BirdLife

Schweizer Wanderwege

Schweizerische Energie-Stiftung (SES)

Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung

Schweizerische Greina-Stiftung (SGS)

Schweizerische Liga gegen den Lärm

Schweizerische Vereinigung für Gesundheitstechnik

Schweizerische Vereinigung für Landesplanung (VLP)

Schweizerische Verkehrs-Stiftung (SVS)

Schweizerischer Fischerei-Verband (SFV)

Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL)

Stiftung PUSCH – Praktischer Umweltschutz Schweiz

Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA)

Verkehrs-Club der Schweiz (VCS)

WWF Schweiz

 

Anmerkungen

 

K) 23 der beschwerdeberechtigten Organisationen haben 2004 eine Koordinationsstelle unter Leitung von dipl.Ing.Agr. Christof Dietler (ex GL BIO-Suisse) eingerichtet für den verbesserten Informationsaustausch unter den Organisationen und für einen gemeinsamen Auftritt gegenüber Parlament und Öffentlichkeit. Homepage: www.verbandsbeschwerde.ch

 

*) scheiden per 1.1.2011 als beschwerdeberechtigte Organisation aus, gemäss Bundesratsbeschluss vom Okt. 2010

 


 

 

2)  Der 22. Mai (ursprünglich der 29.Dez.) wurde von der UNO zum Internationalen Tag der Biodiversität erklärt, in Erinnerung an das Inkrafttreten der Rio-Konvention am 29.Dez.1993. Der Tag soll weltweit das Verständnis für die Bedeutung der biologischen Vielfalt fördern.