Artenschutz Schweiz |
Hinweis: Der Verein Artenschutz Schweiz wurde am 19.Sep. 2007 gegründet. Die vorliegende Website befindet sich im Aufbau und wird fortlaufend weiter ausgebaut. Kommentare und Hinweise aller Art sind jederzeit herzlich willkommen! |
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Jagdbanngebiete
Durch intensive Bejagung und Zerstörung der Wälder wurde im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts fast der gesamte Wildbestand der Schweiz ausgerottet. Der Steinbock war bereits Mitte des 19.Jahrhunderts gänzlich verschwunden, nahezu ausgestorben war um 1850 auch der Hirsch. Es war nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die letzen Rehe und Gemsen dank laufend verbesserter Jagdtechnik und -ausrüstung ausgerottet waren. Angesichts dieses scheinbar unaufhaltsamen Schwundes wurde 1875 das erste "Bundesgesetz über die Jagd und den Vogelschutz" verabschiedet, als eigentliches Artenschutzgesetz. Dieses verpflichtete die Kantone, die Jagd in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz zu regeln. Gleichzeitig wurden die ersten Banngebiete ausgeschieden, in denen jegliche Bejagung verboten war.
Heute gibt es insgesamt 41 eidgenössische Jagdbanngebiete, mit einer Gesamtfläche von rund 160'000 ha. Sie "dienen dem Schutz und der Erhaltung von seltenen und bedrohten wildlebenden Säugetieren und Vögeln und ihrer Lebensräume sowie der Erhaltung von gesunden, den örtlichen Verhältnissen angepassten Beständen jagdbarer Arten" (Artikel 1, Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete vom 30.Septemeber 1991). In den Kantonen können zusätzliche kantonale Jagdbanngebiete ausgeschieden werden.
Die eidgenössischen Jagdbanngebiete - Quelle/Copyright: BAFU
Quelle: BAFU
Die ursprüngliche Zielsetzung des Wildschutzes ist heute weitgehend erreicht, indem sich die Bestände an Rehen, Rothirschen, Gemsen und Steinböcken in der Schweiz wieder erholt haben und sogar einer Regulierung bedürfen, um Waldschäden durch Verbiss zu vermeiden. Entsprechend wurden die Vorschriften betreffend Jagdverbot in den Banngebieten zum Teil gelockert.
Jagd und Jäger Das Jagen hat sich von der ursprünglichen Nahrungsbeschaffung, zur Zeit unserer Ur-Ahnen, zum sportlichen Vergnügen des Adels (im Mittelalter), und zu einem Hobby und einer Leidenschaft in unseren heutigen Wohlstandsgesellschaften gewandelt. Diesem Hobby und dieser Leidenschaft frönen heute in der Schweiz ca. 30'000 Privatpersonen. Um jagen zu dürfen, muss man in der Schweiz eine kantonale Jagdberechtigung erlangen und sich anschliessend für eine von zwei möglichen Jagdsystemen entscheiden:
Patentjagd: Der Kanton verkauft Patentrechte an einzelne Jäger, die jeweils im Herbst eine bestimmte Anzahl Tiere abschiessen dürfen. Im Kanton Graubünden etwa kostet ein Patent für die Hochjagd (Hirsche, Gemsen, Rehe, Murmeltiere, Füchse) Fr. 1'314.-, für die Niederjagd (Feld- und Schneehasen, Schnee- und Birkhühner, Enten, einzelne Vogelarten) Fr.505.- pro Saison. 2006 wurden im Graubünden 9459 Patente 1) gelöst. Die Patentjagd ist v.a. in den Gebirgskantonen und in der Westschweiz verbreitet und wird von rund 70% der Jäger genutzt.
Revierjagd (Pachtjagd): das Jagdrecht in einem bestimmten Revier wird durch die Gemeinde an eine Jägergemeinschaft verpachtet; der Pachtzins wird beeinflusst durch die Anzahl der abgeschossenen Tiere. Der Kanton Aargau etwa kennt 218 Reviere, die jeweils für die Dauer von 8 Jahren verpachtet werden (durchschnittlich 1 Pächter zu 130 ha Revierfläche). Im Kanton St.Gallen beschloss der Kantonsrat 2004, dass mit dem sog. Jagdregal 1,97 Mio Fr. erwirtschaftet werden müssten, um den Staatshaushalt dauerhaft zu entlasten: davon entfällt ein Drittel für die Staatskasse, einen Sechstel erhalten die Gemeinden, und der Rest wird vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) verwaltet, zur Aufgabenerfüllung gemäss Jagdgesetz. Der Kanton Solothurn hat die Gesamtpachtsumme für die 68 kantonalen Jagdreviere auf Fr. 590'000 pro Jahr festgelegt; diese Summe wird auf die einzelnen Reviere hinunter gebrochen, unter Berücksichtigung von Grösse, Begehbarkeit, Wildbestand, Störfaktoren (Besiedlung, Lärm, Wanderer, Mountainbiker, Luchspräsenz, etc.). Im Kanton Solothurn teilen sich rund 770 Jäger die Kosten für die Pacht. Die Revierjagd ist v.a. im Mittelland verbreitet und wird von knapp 30% der Jäger genutzt.
Jagdstrecke Die Anzahl erlegter Tiere wird Jagdstrecke genannt. Im Jahr 2006 haben die Jäger in der Schweiz insgesamt über 140'000 Tiere erlegt, nämlich:
Quelle: BAFU Jagdstatistik
Zum Vergleich: im gleichen Zeitraum haben Luchse in der Schweiz etwa 5-6'000 Tiere gerissen, v.a. Rehe und Gemsen. Bei diesem Vergleich fällt es schwer, den Aussagen der Jägerschaft Glauben zu schenken, der Luchs stelle eine Gefahr für den Wildbestand in der Schweiz dar.
Im gleichen Jahr verendeten zusätzlich ca. 40'000 Wildtiere (darunter knapp 15'000 Rehe und 2'000 Gemsen) - sog. Fallwild - durch Verkehrsunfälle, Mähmaschinen, wildernde Hunde, Hunger und Krankheit.
Jäger und Naturschutz Da die meisten natürlichen Feinde der Wildtiere ausgestorben oder nur in kleiner Zahl vorhanden sind, stellt die Jagd ein wichtiges naturschützerisches Instrument dar, um den Bestand der Wildpopulationen zu regulieren. Zwischen Wildbestand, Raubtier-Riss, Fallwild und Jagdstrecke besteht ein delikates Gleichgewicht, an das sich eine verantwortungsbewusste Jägerschaft alljährlich anpassen muss. Natur- und Artenschutz stellen hierbei das oberste Ziel dar, das es zu verfolgen gilt. Nebst der Bejagung erledigen Jäger wichtige Zusatzaufgaben wie - Entsorgung von Fallwild - Auslegen von Impfködern zur Eliminierung von Tollwut - Wildbeobachtung (Bestandschätzungen) - Heckenpflege
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Beispiele von Jagdbanngebieten in der Schweiz: (folgt)
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Links
- BAFU: Jagd und Wildtiere (mit Infos zu Schutzgebieten)
- Eidgenössische Jagdstatistik
- waldwissen.net: Mit dem Wald kehrt auch das Wild zurück
- tierschutz.org: Jagd
- Jagd Schweiz - Dachverband der vier grossen Schweizer Jagdverbände
- Wildtier Schweiz - Verein für die Weitergabe von Informationen über Wildtierbiologie, Naturschutz und Ökologie
1) Quelle: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Jahresbericht Jagd 2006
2) Forderungen der Revierjagd Solothurn
Ein Problem mit der Ausbreitung des Luchses haben v.a. die Jäger des Kantons Solothurn. Der Vorstand von Revierjagd-Solothurn, welcher die sechs Hegeringe (regionale Jägerschaften) des Kantons vertritt, hat sich mit einer schriftlichen Eingabe an das Volkswirtschaftsdepartement gewandt mit der Forderung, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.
In Solothurn hat die Jägerschaft 2006 insgesamt 4'322 Tiere abgeschossen (darunter 1'883 Rehe und 118 Gemsen), zusätzlich verendeten über 1'000 Tiere als sog. Fallwild, darunter 504 Rehe und 11 Gemsen (Quelle: BAFU Jagdstatistik/Gebiet Solothurn).
Zum Vergleich: Im Grossraum Solothurn inklusive angrenzende Gebiete schätzt man den Luchsbestand auf 10 bis 14 Tiere, welche - bei einem angenommenen jährlichen Bedarf von ca. 60 Beutetieren pro Luchs - jährlich ca. 600 bis 840 Tiere (vorwiegend Rehe und Gemsen) reissen. Das entspricht anteilmässig ca. 580 Beutetiere auf dem Gebiet des Kantons Solothurn, was wiederum weniger als einem Viertel der durch Abschuss oder als Fallwild verendeten Rehe und Gemsen entspricht. Dass dadurch aber gleich die Artenvielfalt gefährdet ist (gemeint sind die Rehe und Gemsen), wie die Vertreter von Revierjagd Solothurn behaupten, darf bezweifelt werden.
Die Jäger stellen fest, Rehe und Gemsen würden aufgrund der Präsenz des Luchses "vorsichtig, heimlich und lassen sich kaum mehr blicken" (Originalzitat). Dadurch wird die Anforderung an die Kunst des Jagens erhöht und das Jagdglück gefordert. Folgerichtig fordern die Jäger nun eine tarifliche Ermässigung der Revierpacht und eine Begrenzung des Luchsbestandes auf maximal 1 Tier pro 80 Quadratkilometer.
Die Luchsdichte von 1 Tier pro 80 Quadratkilometer entspricht in etwa einer natürlichen Luchsbesiedlung, die sich im Verhältnis zum bestehenden Beuteangebot und durch Abwanderungen von selber reguliert.
Das Gebiet des Schweizer Juras umfasst ca. 2'100 km2, das entspricht einer potentiellen Luchspopulation von 20-25 erwachsenen Tieren. Betrachtet man grenzüberschreitend das gesamte Territorium der Jura-Berge, die sich für die Luchsbesiedlung eignen, gelangt man zu einem Potential von rund 100 Tieren auf einer Fläche von 7'100 km2, wovon zwei Drittel auf französischem Gebiet (vgl. dazu Simon Capt: Monitoring and distribution of the lynx in the Swiss Jura Mountains. - Wildlife Biol. 13: 356-364).
Zu den Forderungen der Solothurner Jägerschaft vergleiche Medienmitteilung Revierjagd Solothurn.
Im Februar 2004 wurden im Kanton Solothurn zwei Volksbegehren, die auf ein weitgehendes Jagdverbot abzielten, relativ knapp abgelehnt.