Artenschutz Schweiz |
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Trockenwiesen und -weiden
Trockenwiesen sind Grasflächen auf relativ trockenem, nährstoffarmem Boden. Man findet sie vorwiegend in Bergregionen und an eher schwer zugänglichen Hanglagen, wo die landwirtschaftliche Nutzung erschwert und der Ertragswert gering ist. Trockenwiesen werden "extensiv" genutzt - das heisst mit sehr geringem Düngereinsatz, mit maximal 1-2 Nutzungen pro Jahr (mit einem ersten Gras-Schnitt frühestens Mitte Juni). Dank dieser extensiven Nutzung weisen Trockenwiesen eine besonders reiche Artenvielfalt auf - Trockenwiesen sind die "Blumenwiesen" der Schweiz. Begrifflich unterscheidet man zwischen:
Trockenwiesen sind künstlich vom Menschen erschaffene Biotope, sie entstanden dank einer jahrhundertealten landwirtschaftlichen Nutzung - und sie verschwinden wieder, wenn sich diese Nutzung verändert, sei dies durch eine "Intensivierung" der Nutzung zwecks Ertragsteigerung (das heisst unter Einsatz von Düngemitteln, und mit mehrfachem Gras-Schnitt pro Jahr), oder durch die Aufgabe jeglicher Nutzung aufgrund des zu geringen Ertrags im Verhältnis zum Arbeitseinsatz. Oft werden Trockenweiden auch umgezont und für die Überbauung freigegeben.
Laut BAFU sind etwa 90 Prozent unserer Blumenwiesen verschwunden - und das innerhalb der letzten 60 Jahren!
Entsprechend leiden die Tier- und Pflanzenarten, die auf dieses Biotop zum Überleben angewiesen sind oder sich vorwiegend darin aufhalten. Das sind vor allem unsere Schmetterlinge (von denen 52% auf der Roten Liste der bedrohten Arten stehen!), Libellen, Grillen und Heuschrecken, Hummeln und Bienen, und auch rund die Hälfte aller bedrohten Pflanzenarten. Wie im Fall der Moore und der Auen, soll auch im Fall der Trockenwiesen und -weiden ein nationales Inventar erstellt werden, um aufzulisten, was noch vorhanden ist. In einer Verordnung sollen entsprechende Schutzziele definiert werden. Zu diesem Zweck wurden seit 1994 seitens der Kantone insgesamt 3'143 Objekte, mit einer Gesamtfläche von 23'712 Hektaren, als potentiell geeignete Gebiete kartiert und für das Inventar als schützenswerte Objekte vorgeschlagen. Das entspricht nur rund etwa 50% der kümmerlichen Reste, die es noch zu schützen gibt. Die Inkraftsetzung der Verordnung ist für 2008 geplant.
Übersichtskarte der inventarisierten Trockenwiesen Stand: Anhörung Dezember 2006 © BAFU (für höhere Auflösung bitte auf die Karte klicken)
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Links:
BAFU: Trockenwiesen und -weiden
Verordnungs-Entwurf vom 15.Dez.2006, mit einer Auflistung der vorgeschlagenen Objekte pro Kanton