Artenschutz Schweiz |
Hinweis: Der Verein Artenschutz Schweiz wurde am 19.Sep. 2007 gegründet. Die vorliegende Website befindet sich im Aufbau und wird fortlaufend weiter ausgebaut. Kommentare und Hinweise aller Art sind jederzeit herzlich willkommen! |
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Moore und Moorlandschaften
Moorbiotope entstehen über wenig wasserdurchlässigem Untergrund. Sie zeichnen sich durch grosse ständige Feuchtigkeit aus, was zu einem unvollständigen Abbau der pflanzlichen Reste und zu Torfbildung führt. Es wird unterschieden zwischen Hochmooren und Flachmooren. Dabei liegt der Unterschied nicht etwa in der Höhenlage, sondern in der Dicke des torfhaltigen Untergrunds: Hochmoore entstanden vor Tausenden von Jahren und weisen oft meterhohe Torfschichten auf, ihre Feuchtigkeit stammt ausschliesslich aus (nährstoffarmem) Regenwasser. Flachmoore ("Sümpfe") sind jüngeren Datums, ihre Feuchtigkeit stammt zu einem wesentlichen Teil aus (nährstoffreicherem) Grundwasser. Als "Moorlandschaften" werden solche Landschaftsgebiete bezeichnet, die mehrheitlich, aber nicht ausschliesslich, aus einzelnen Elementen von Moorbiotopen bestehen.
Der Kampf um die wenigen verbliebenen Moor-Biotope in der Schweiz entbrannte in voller Stärke 1987, als gegen ein Projekt des damaligen Eidgenössischen Militärdepartements EMD, aus dem Hochmoor bei Rothenthurm im Kanton Schwyz einen Waffenplatz zu machen, eine Volksinitiative lanciert wurde. Die Hochmoore gehören in der Schweiz zu den seltensten Lebensräumen überhaupt. Die Volksinitiative verlangte eine Ergänzung der Bundesverfassung mit folgender Bestimmung: "Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung sind Schutzobjekte. Es dürfen darin weder Anlagen gebaut noch Bodenveränderungen irgendwelcher Art vorgenommen werden. Ausgenommen sind Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung des Schutzzweckes und der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung dienen." Und als Übergangsbestimmung sollte gelten: "Anlagen, Bauten und Bodenveränderungen, welche dem Zweck der Schutzgebiete widersprechen und nach dem 1. Juni 1983 erstellt wurden, insbesondere in der Moorlandschaft von Rothenturm auf dem Gebiet der Kantone Schwyz sowie Zug, müssen zu Lasten der Ersteller abgebrochen und rückgängig gemacht werden. Der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen." Die Initiative wurde bei der Volksabstimmung vom 6.Dezember 1987 überraschend klar angenommen, einzig die Sympathisanten der weit rechtslastigen Schweizerischen Volkspartei SVP, der direkt betroffene Kanton Schwyz sowie das Wallis stimmten dagegen. Seit diesem Abstimmungserfolg gilt "Rothenthurm" als Symbol für den Willen des Schweizer Volkes, wertvolle Lebensräume und die Artenvielfalt in der Schweiz zu erhalten.
In Erfüllung der vom Volk angenommenen Rothenthurm-Initiative erliess der Bund entsprechende Verordnungen zum Schutz der Hochmoore (1991), Flachmoore (1994) und Moorlandschaften (1996). Als Bestandteil der Verordnungen wurde in Zusammenarbeit mit allen Kantonen ein Inventar der schützenswerten Objekte erstellt. Das Inventar umfasst heute 1'806 Moore und Moorlandschaften mit einer Gesamtfläche von rund 930 Quadratkilometern, was 2,26 Prozent der gesamten Landesfläche entspricht. Nach Typ aufgeteilt sind dies:
*) gerechnet aus der Fläche der Moorlandschaften brutto abzüglich der separat ausgewiesenen Flächen für Biotope wie Hoch- und Flachmoore, Auen und Amphibienlaichgebiete Quelle: BAFU, Bundesinventare der Hoch- und Übergangsmoore (Stand 2003), der Flachmoore (Stand 2004), der Moorlandschaften (Stand 2004)
Moore und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung Kartenreproduktion mit freundlicher Genehmigung des BAFU Bitte aufs Bild klicken für vergrösserte Ansicht
Hier finden Sie eine Liste der Moor-Objekte im pdf-Format, geordnet nach Kanton und Typ, und mit Flächen-Angaben zu den einzelnen Schutzgebieten.
Schutzstatus, Erfolgskontrolle Oberstes Schutzziel ist die ungeschmälerte Erhaltung der Moore und Moorlandschaften, sowie die Erhaltung und Förderung der einheimischen Tier- und Pflanzenarten. Es dürfen insbesondere auch keine baulichen Veränderungen erfolgen. Eine Verbuschung oder Verwaldung der Moore ist durch regelmässigen Schnitt oder Beweidung zu verhindern. Angrenzende Pufferzonen sollen das Moor zusätzlich gegen schädliche Einflüsse von aussen abschützen. In Pufferzonen, die landwirtschaftlich genutzt werden, ist die Düngung verboten. Die Verantwortung für den Schutz und Unterhalt der Moore und Moorlandschaften liegt bei den jeweiligen Kantonen. Dass die Kantone diese Verantwortung zum Teil sehr lasch wahrnehmen, zeigt die Medienmitteilung des BAFU vom 22.Nov.07. Demnach werden in den Moorlandschaften nach wie vor Gebäude, Strassen und Wege gebaut, die zu 40 Prozent den Schutzzielen widersprechen!
Gemäss der gleichen Medienmitteilung hat sich zudem die Qualität der geschützten Moore in den letzten 20 Jahren deutlich verschlechtert. Konkret heisst das:
Detailinformationen zur BAFU Medienmitteilung finden Sie unter 20 Jahre Moorschutz. Dort können auch die ganzen Ergebnisse der BAFU-Erfolgskontrolle Moorschutz als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Landschaftsinitiative Aus der rechtswidrigen Umzonung eines ehemaligen Flachmoors im Kanton Freiburg zugunsten einer US-Pharmafabrik (der "Fall Galmiz" 2004), hat sich eine Protestbewegung gebildet, die 2007 zur Lancierung einer eidgenössischen Volksinitiative führte, der sog. "Landschaftsinitiative".Die Initiative fordert, dass die überbaubare Fläche der Schweiz insgesamt nicht mehr vergrössert werden darf; Neu-Einzonungen sind mit Rück-Zonungen zu kompensieren. Die Initiative gelangt voraussichtlich 2010 zur gesamtschweizerischen Abstimmung. Es ist zu hoffen, dass sie vom Volk ebenso klar angenommen wird wie die Rothenthurm-Initiative 1987.
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Beispiele von Mooren und Moorlandschaften in der Schweiz (bitte den Links folgen):
(Hochmoor, Moorlandschaften)
(Moorlandschaft)
Weitere Links:
- BAFU, Moore und Moorlandschaften
- WSL, Moorschutz und Biotopbeurteilung - Publikation "Moore und Moorschutz in der Schweiz (WSL 2002)
- KBNL, Moore und Moorlandschaften
- Waldwissen.net: 20 Jahre Moorschutz
- Pro Natura, Medienmitteilung vom 22.Nov.2007
- WWF, Medienmitteilung vom 7.Sep.2007